Erste Schritte / Überführung

Nach dem Tod eines nahestehenden Menschen ist man als Angehöriger schnell verunsichert. Denn es erwartet einen offenbar viele zu erledigende Aufgaben in einer ohnehin schwierigen Situation.

 

Wir möchten Ihnen hier ein paar Erste Schritte erläutern. Natürlich kann keine Website den persönliche Kontakt zum Bestatter ersetzen, zögern Sie also bitte nicht uns anzurufen. (09942/8350)

 

 

Zu Hause:

Bei einem Sterbefall zu Hause ist zuerst der Hausarzt zu benachrichtigen, damit dieser die Todesbescheinigung ausstellt, auch wenn bereits ein Notarzt vor Ort war.

Ist dieser nicht erreichbar, muss ein anderer praktischer Arzt benachrichtigt werden.

 

Führt Ihr Hausarzt die Leichenschau durch, ist es möglich, dass dies erst nach Ende seiner Praxisstunden geschieht, einige Stunden Wartezeit sind also nicht ungewöhnlich.

In der Zwischenzeit können Sie uns anrufen und in unsere Ausstellung zu einem ersten Beratungsgespräch kommen und, falls Sie eine Erdbestattung in Betracht ziehen, den Sarg aussuchen. Möchten Sie Ihr Haus währenddessen nicht verlassen, besteht die Möglichkeit, dass wir in unserem Bestattungswagen eine Auswahl von zwei Särge mitführen und Sie sich vor Ort für einen davon entscheiden.

 

Mit eigentlichen Überführung können wir beginnen, sobald der Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt hat, die wir dann auch gleich benötigen.

 

Vor Ort sehen wir uns erst Ihre Räumlichkeiten an und entscheiden mit Ihnen, wie die Überführung stattfindet. Aufgrund räumlicher Begebenheiten (enge Wendeltreppen und dergleichen) kann es vorkommen, dass die Einsargung nicht in dem Raum stattfindet, in dem der Verstorbene aufgefunden wurde, sondern dieser zum Einsargen erst mit einer Überführungstrage ins Erdgeschoss oder einen anderen geeigneten Raum getragen wird.

 

Über die Kleidung des Verstorbenen können Sie ganz frei entscheiden. Sie können persönliche Kleidung wählen oder ein Sterbehemd von uns aussuchen.

 

Sie können bei der Ankleidung und Einbettung des Verstorbenen in den Sarg selbstverständlich dabei sein, manche Angehörigen möchten dies jedoch nicht und warten solange in einem anderen Raum.

Sie haben jedoch dennoch noch die Möglichkeit sich nach der Einsargung vor Ort noch am offenen Sarg zu verabschiedenen. Sie können sich dabei Zeit lassen, für viele Menschen ist es ein besonders schwerer Moment, wenn der Verstorbene, den man sein Leben lang kannte, das eigene Wohnhaus endgültig verlässt.

 

 Krankenhaus:

Bei einem Todesfall im Krankenhaus wird der zuständige Arzt die Leichenschau durchführen und die Todesbescheinigung ausstellen, der Verstorbene wird dann vom Krankenhaus-Personal in die Pathologie gebracht.

 

Die Überführung kann erfolgen nachdem die Todesbescheinigung in der Krankenhaus-Verwaltung vorliegt und von uns die Formalitäten erledigt wurden, vorher können wir nicht tätig werden. 

Eine Überführung ist somit nur während der Öffnungszeiten der Krankenhaus-Verwaltung möglich, nicht am Wochenende oder abends.

 

Manche Krankenhäuser (Deggendorf z.B.) schreiben zudem die Anwesenheit eines städtischen Leichenwarts bei der Überführung vor, der Termin zur Überführung muss mit diesem abgestimmt werden.

 

Die Verabschiedung vom Verstorbenen ist im Krankenhaus häufig nicht möglich, die Möglichkeit dazu besteht aber entweder in unseren Räumen oder in der Leichenhalle am Friedhof.

 

Altersheim/Pflegeeinrichtung:

 

Ist Ihr Angehöriger in einem Altersheim oder einer Pflegeeinrichtung verstorben, halten wir mit dem Heim Rücksprache wann der Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt hat, die Überführung ist im Anschluss daran möglich.

Viele Altersheime verfügen über Abschiedsräume in denen der Verstorbene noch aufgebahrt werden kann.